Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. FAHRDIENSTE WEINDEL für den Flughafentransfer
1. Zustandekommen des Vertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch die Fa. Fahrdienste Weindel kommt der Beförderungsvertrag zustande. Die vertraglichen Leistungen der Fa. Fahrdienste Weindel beinhalten den termingerechten und sicheren Transport der vereinbarten Personenzahl mit deren Gepäck zum vereinbarten Zielort. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht werden. Die Fa. Fahrdienste Weindel ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.
2. Buchung
Gebucht werden kann bis spätestens 18:00 Uhr am Tag vor dem Abflug oder Ankunft.
Buchen können Sie:
- schriftlich (Fahrdienste Weindel, Burgstraße 14, 76698 Ubstadt-Weiher)
- mündlich
- telefonisch 07251 / 39 22 388
- per Fax 07251 / 39 19 303
- per E-Mail über die Homepage www.fahrdienste-weindel.de
Die Buchung gilt bei telefonischer oder mündlicher Annahme als bestätigt. Bei Fax, E-Mail oder Brief bestätigen wir den Auftrag auf diesem Wege. Bei der Buchung teilt uns der Kunde die genaue Abholadresse, Anzahl der zu befördernten Personen ( bei Kinder das Alter ), Zielflughafen, Abflugs und Ankunftszeiten, sperriges Gepäck und die Telefonnr. unter der er am Abholtermin erreichbar ist, mit. Die Fa. Fahrdienste Weindel überprüft die die Abflug- und Ankunftsangaben nicht. Die Angaben unterliegen der Verantwortung des Kunden.
3. Abfahrtzeiten / Abflug
Die Festlegung der Abholzeiten obliegt der Fa. Fahrdienste Weindel. Sie ergeben sich aus Fahrzeit, Staupuffer sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften. Der genaue Abholtermin wird dem Kunden mit Bestätigung, spätestens jedoch einen Tag vor Abflug bis 18:00 Uhr telefonisch mitgeteilt. Der Kunde muss während des Abholzeitraums (15 Min vor bzw. nach dem vereinbarten Termin) telefonisch erreichbar sein, anderenfalls kann die rechtzeitige Abholung unter Umständen nicht garantiert werden. Die Abholung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Abholzeitraums erfolgt. Falls der Kunde die Abflugszeit falsch angibt, verliert er den Anspruch auf Beförderung. Eine Erstattung bereits geleisteter Beförderungsentgelte besteht nicht.
4. Abfahrtzeiten / Ankunft
Die Abholzeiten richten sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen Ankunftszeit des Fluges. Verschiebungen der Ankunftszeit, ggf. unter Angabe der neuen Flugnummer sind der Fa. Fahrdienste Weindel unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Die Fa. Fahrdienste Weindel erwartet den Kunden ca. 30 Min. nach der Landung am vereinbarten Meeting-Point. Im Preis inbegriffen ist eine Wartezeit von bis zu einer Stunde nach der Landung. Wartezeiten von mehr als einer Stunde, die nicht durch Flugverspätung verursacht wurden, werden mit 10,- Euro je angebrochene Viertelstunde berechnet.
5. Abholung am Meeting - Point
Die Fa. Fahrdienste Weindel erwartet den Kunden an dem vereinbarten Meeting-Point mit einem "Fahrdienste Weindel" Schild.
Meeting-Point Flughafen Frankfurt |
Terminal 1 am Meeting-Point Halle B Terminal 2 am Meeting-Point Halle E |
Meeting-Point Flughafen Stuttgart |
Terminal 1 und 2 am Meeting-Point A Terminal 3 und 4 am Meeting-Point B |
Auf Wunsch des Kunden kann die Abholung auch direkt am jeweiligen Ankunfts- terminal erfolgen.
6. Bezahlung
Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem vereinbarten Preisangebot. Bezahlt wird nach durchgeführter Fahrt in bar gegen Quittung. Auf Wunsch des Kunden kann auch eine Rechnung gestellt werden.
7. Stornierung
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Stornierung des Kunden bei der Fa. Fahrdienste Weindel spätestens 18:00 Uhr am Tag vor Antritt der Fahrt vor, werden keine Stornogebühren erhoben. Stornierungen, die später bei der Fa. Fahrdienste Weindel eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe des halben Fahrpreises aus.
8. Gepäck
Ein Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person werden ohne Aufpreis befördert. Zusatzgepäckstücke oder sperrige Güter müssen bei der Buchung genannt werden. Für solche Gepäckstücke kann die Fa. Fahrdienste Weindel Mehrkosten berechnen, diese werden vorab dem Kunden mitgeteilt.
9. Haftung - Gewährleistung
Fahrdienste Weindel haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die Fa. Fahrdienste Weindel dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Fa. Fahrdienste Weindel auf das Dreifache des vereinbarten Reisepreises. Fa. Fahrdienste Weindel haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis von Fa. Fahrdienste Weindel zu bringen.
Für die Folgen von Verspätungen aufgrund von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Bleibt das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekt liegen, werden die Fahrgäste auf Kosten der Fa. Fahrdienste Weindel mit Taxis weiterbefördert.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Die Fa. Fahrdienste Weindel ist immer um eine kulante und kundenfreundliche Lösung bemüht.
Stand 16.03.2013